Wehrle Reichenau

 
47 m2 2 Zimmer Wohnung auf der Reichenau 20 m2 1 Zimmer Wohnung auf der Reichenau Ausflugsziele am Bodensee in der Nähe der Ferienwohnung Kontakt zu Familie Wehrle auf der Reichenau im Bodensee Wegbeschreibung zur Ferienwohnung der Fam. Wehrle

   

  Willkommen im „Hohen Haus“ und auf der Website der Familie Wehrle

  Kontakt / Impressum

  Unsere Anschrift:

  Familie

  Peter Wehrle

  Im Weiler 2

  78479 Insel Reichenau

  Telefon: (+0049) 07534-1897 (bis 12 Uhr und nach 18 Uhr)

  außerhalb dieser Zeit mobil unter 0160-2780135

  Email: Fewo@hohes-haus-reichenau.de

 

 

  Es gelten die nachfolgend abgedruckten „Rechte und Pflichten aus dem Gastaufnahmevertrag“:

Rechte und Pflichten aus dem Gastaufnahmevertrag

1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer bzw. die
Ferienwohnung (telefonisch oder schriftlich) bestellt und zugesagt oder, falls eine
Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden war.

2. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur
Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen
worden ist.

3. Der Vermieter ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Ferienquartiers dem
Gast Schadenersatz zu leisten.

4. Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen
den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu bezahlen, abzüglich der vom
Vermieter ersparten Aufwendungen. Die Einsparungen betragen nach
Erfahrungssätzen bei Übernachtungen mit Frühstück 20 % des Übernachtungspreises,
bei der Pensionsvereinbarung (Zimmer mit Verpflegung) 40 % des Pensionspreises.
Bei Ferienwohnungen dürften die ersparten Aufwendungen maximal 10 % betragen.
Der Abschluss einer Reise-Rücktrittskostenversicherung wird dringend empfohlen.
Die Rücktrittserklärung ist ausschließlich an den Beherbergungsbetrieb zu richten
und sollte im Interesse des Gastes schriftlich erfolgen.

5. Der Quartiergeber ist auf Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch
genommene Zimmer bzw. Ferienwohnungen nach Möglichkeit anderweitig zu
vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.

6. Bis zur anderweitigen Vergabe des Ferienquartiers hat der Gast für die Dauer des
Vertrages den nach Ziffer 4 errechneten Betrag zu bezahlen.

7. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Betriebsort.
Auf Grund Ihrer Zimmerbestellung verpflichten Sie sich, die Bestimmungen des
Gastaufnahmevertrages des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (DeHoGa)
einzuhalten.